Die Abrechnung der Sitzungen erfolgt zeitnah und in jedem Fall auf privater Basis, unabhängig von eventuellen Erstattungen durch Krankenkassen.
Termine, die unentschuldigt nicht wahrgenommen bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, stelle ich in voller Höhe in Rechnung. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Verlängern sich Termine um mehr als 15 Minuten, wird eine halbe Stunde zusätzlich berechnet. Danach wird jede weitere begonnene Viertelstunde in Rechnung gestellt.